Dojo-Regeln
Diese Dojo Regeln dienen dem reibungslosen, verletzungsfreien und disziplinierten Ablauf des Trainings und unterstreichen das Wesen des BUDO.
„Vergiss nie: Selbstverteidigung beginnt und endet mit Respekt.“
I. Ordnung im Dojo
1. Im Dojo halten die Sportler stets Ordnung und Disziplin. Den Weisungen des Ausbilders (Sijo, Sifu, Trainer) ist Folge zu leisten.
2. Sollte der Sijo, bzw. seine vorher bestimmte Vertretung (Sifu), nicht anwesend sein, übernimmt der graduierungshöchste Schüler das Training. Beim Angruß lautet das Kommando: „Augen zu, Ruhe, Augen auf, Verbeugung“.
3. Der Gi sollte gepflegt, sauber und ordentlich sein. Der Gürtel muss nach Vorschrift geknotet sein, die Gürtelenden sollten gleich lang herabhängen.
4. Unter dem GI wird bei Damen ein Sport-Bh und ein T-Shirt getragen. Herren Tragen ein T-Shirt unter dem GI.
5. Das Dojo muss jederzeit sauber und aufgeräumt sein. Im Dojo werden auf Matten keine Schuhe getragen und die Übungsfläche (Matte) wird nur barfuß betreten.
II. Generelles Miteinander
1. Ein wertschätzender Umgang miteinander ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an unserer Gemeinschaft. Er ist geprägt von Geduld, Respekt und Rücksichtnahme und ist von jedem Sportler anzustreben. Alle Sportler bilden eine enge, freundlich verbundene Gemeinschaft. (Kampfsport-Familie)
2. Niemand darf einem anderen Sportler unnötige Schmerzen zufügen, ihn kränken oder ihn mutlos machen (z.B. durch Auslachen).
III. Verhalten vor, während und nach dem Training
1. Der Verzehr von Mahlzeiten sollte nicht kurz vor dem Training stattfinden, um Unbehagen zu vermeiden.
2. Schmuck, Uhren und Haarspangen sind vor dem Training abzulegen bzw. abzukleben, Fuß- und Fingernägel sind kurz zuhalten um Verletzungen zu vermeiden.
3. Bei Betreten und Verlassen des Dojo wird mit Verbeugung gegrüßt.
4. Um die Trainingsabläufe nicht zu stören, ist das Dojo während des Trainings nur nach Rücksprache zu verlassen. Gleiches gilt für das Betreten des Dojos während des Trainings. Der Ausbilder erteilt dem Sportler / Besucher die Erlaubnis zum Trainingsbeginn oder zum Trainingsende.
5. Trifft ein Sportler ausnahmsweise verspätet ein, so holt er die Lockerungsübungen ggf. unauffällig nach ohne die anderen zu stören. Dann nimmt er am Rande der Übungsfläche Platz, sodass der Ausbilder dies wahrnimmt und ihn am Unterricht teilhaben lässt.
6. Aus dem gleichen Grund ist beim Training auf Gespräche, persönliche Anliegen sowie Essen und Trinken zu verzichten. Bei warmem Wetter sind Trinkpausen vorgesehen.
7. Während des Trainings wird der gegenseitige Respekt und Dank, formalisiert durch eine Verbeugung, vor und nach einer Interaktion mit Ausbilder oder Partner ausgedrückt.
8. Alle Träger höherer Grade sind verpflichtet, den Lernenden behilflich zu sein und sie geduldig und freundlich zu fördern. Daher sind ihre Ratschläge immer zu respektieren und anzunehmen.
9. Der Sportler darf ohne Rücksprache des Trainers/ Ausbilders eine Übung nicht abbrechen, diese verändern bzw. die Übungsfläche verlassen.
10. Muss ein Sportler aussetzen oder das Training abbrechen, so meldet er das dem Ausbilder, nimmt nach Aufforderung am Rand der Übungsfläche Platz und beobachtet das Training weiter.
11. Es liegt im Interesse des Sportler, regelmäßig am Unterricht teil zunehmen. Häufiges Aussetzen erschwert seine Ausbildung.
12. Begleitung Minderjähriger:
Die Begleitung (auch Besucher) hat im Dojo am Rand Platz zu nehmen und darf in keinem Fall das Training kommentieren oder stören. Die Trainingshalle darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Bitte „VOR“ Betreten der Halle Schuhe wechseln oder ausziehen.
IV. Anwendung des QinNa
1. Die Sportler sind verpflichtet, ihre Kenntnisse außerhalb des Dojos nur in äußerster Not anzuwenden.
2. Hat ein Sportler QinNa-Techniken anwenden müssen, so ist das der Dojo- Leitung mitzuteilen.