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Beitragsordnung:

 

Mitgliederversammlung Tagesordnungspunkt „Beitragsordnung“:

Beschluss der Mitgliederversammlung vom   01.09.2023
Beitragsordnung des „TAIWA Kampfsport e.V.“


Festlegung über Höhe und Zahlungsart des Mitgliedsbeitrages.
1. Zahlungsart:
Mitgliedsbeiträge werden zum 3. ten jeden Monats für den laufenden Monat vom Mitglied überwiesen. Es ist möglich die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus zu zahlen. Dieses ist auf der Anmeldung anzugeben oder bei nachträglicher Änderung dem Kassenwart schriftlich anzuzeigen.
Eine Zahlung des Beitrages durch Überweisung oder Dauerauftrag ist um Kosten zu sparen erwünscht.
Eine Barzahlung des Beitrages ist NICHT möglich.


2. Beitragshöhe
Die Beitragshöhe wird bis auf Änderung durch die Mitgliedsversammlung auf folgende Beiträge festgelegt.
Jugendabteilung (bis 15 Jahre)  15,- Euro
Erwachsenenabteilung (ab 16 Jahre) 30,- Euro 


Einmalige Gebühren bei Anmeldung:
Anmeldegebühr für Neumitglieder Verein: 15,- Euro
Anmeldegebühr Verband UMAF:  10,- Euro für Pass + 15,- Euro Verband (inkl. LSB + Versicherung für das laufende Jahr)



Wiederkehrende Gebühren:
Jahresgebühr zum Anfang jeden Jahres:  Verband (inkl. LSB + Versicherung) 15,- Euro / Jahr
Beitrag laut Beitragsordnung pro Monat.


Diese Beitragsordnung ist bis zu ihrer Änderung durch die Mitgliedsversammlung
gültig ab dem: 01.10.2023

 

 
 
 
 
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